Trotz Krankschreibung in den Urlaub zu fahren ist in vielen Fällen erlaubt, wenn er Ihrer Genesung nicht hinderlich ist. "Man muss sich lediglich so verhalten, dass man möglichst bald wieder gesund wird – die Krankheit sich also nicht verschlimmert oder verlängert.#Arbeitsrecht,ArbeitgeberArbeitnehmer #Urlaub #Krank #Krankheit #Arbeitsunfähigkeit#arbeitsunfähigkeitsbescheinigung #Krankmeldung #Anwalt #rechtsanwalt